CATAMARIS®

Haftung

§ 1

CATAMARIS® vermittelt Verträge zwischen Ihnen und ausgewählten Schiffbauarchitekten, Innenarchitekten und Werften.

§ 2

Catamaris® ist Ihr Begleiter vom ersten Kontakt an, bei persönlichen Gesprächen und der Koordination Ihres Neubauprojektes, bei der Präsentation der Werften, der Spezialisten für Elektrik, Elektronik, Antrieb, auch Green Power, Rig & Sail sowie bei Gesprächen mit den Schiffsarchitekten und Innenarchitekten.

Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Baubeschreibung mit den Architekten und bei der Angebotserstellung für Ihre neue Yacht sowie beim Abschluss des Bauvertrages mit der Werft.

Während der Bauphase überwachen wir den Baufortschritt und erstatten Ihnen Bericht. Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihrer Yacht sowie bei der (möglichen) Mehrwertsteuer- und Zollabwicklung mit Experten.

§ 3

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus den von uns vermittelten Verträgen bestehen ausschließlich zwischen Ihnen und den Vertragspartnern.

§ 4

Alle unsere Leistungen nach den §§ 1 bis 2 werden kostenlos erbracht.

§ 5

Haftung: Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, diese haben wesentliche Vertragspflichten verletzt. Im Übrigen ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei einer Pflichtverletzung der fraglichen Art typischerweise eintritt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 6

Erfüllungsort ist Bonn. Wenn Sie Kaufmann sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist der Gerichtsstand Bonn.